Vereinsbrief 01/2021

Werte Mitglieder,

liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

auch wenn schon einige Wochen ins Land gegangen sind, möchte der Vorstand des Oberlungwitzer SV, Euch und euren Angehörigen, für das neue Jahr noch alles erdenklich Gute und viel Gesundheit wünschen.

Auch wenn uns die Pandemie weiter fest im Griff hat und wir unserem geliebten Sport nicht nachgehen können müssen wir leider ein von wenigen Vereinsmitgliedern angesprochenes Thema aufgreifen. In letzter Zeit gab es in unserer Geschäftsstelle Anrufe, warum wir trotz dem nicht stattfinden Sportangebot, weiter Mitgliedsbeiträge erheben und einziehen.

Dazu möchten wir uns wie folgt äußern.

  1. Die Behauptung in Chemnitz müsse man in Sportvereinen nichts bezahlen ist schlicht weg falsch. Dies mag zwar in einem Fitnessstudio so sein, aber niemals in einem Sportverein.
  2. Natürlich wissen wir, dass in dieser schweren Zeit jeder Euro viel wert ist. Euer monatlicher Mitgliedsbeitrag* ist kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung im Sinne eines Dienstleistungsverhältnisses, sondern ein Solidarbeitrag für die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Sportverein, nämlich dem OSV. Schon aus gemeinnützigkeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Gründen dürfen wir diesen weder erstatten oder aussetzen. Dies kann den Verein letztendlich sogar die Gemeinnützigkeit und somit die Existenz kosten.
  3. Allen voran decken wir hiermit unsere fixen Kosten, wie z.B. Beiträge für die Landes- und Fachverbände, Versicherungen, die Pflege der Sportstätten, Energie- und Wasserkosten oder unsere Kosten für unsere MitarbeiterInnen, die während dieser Krise einen tollen Job machen. Vielen Dank dafür.
  4. In dieser schwierigen Zeit fallen viele Einnahmen weg, unter anderem Sponsorengelder, Eintrittsgelder und Spenden. Besonders gestaltet sich die Gewinnung von notwendigen neuen Mitgliedern mehr als schwierig. So sehr wir uns über jedes neue Mitglied freuen, so hoffen wir weiter auf Eure Solidarität.
  5. Wir werden Euch Eure Treue und Solidarität sicher zurückgeben können.
  6. Wir freuen uns über Euer Verständnis und wünschen uns genau wie Ihr, dass sich die Situation so schnell wie möglich wieder normalisiert und wir bald wieder unseren gewohnten Betrieb aufnehmen können.

Sollte bei einzelnen Vereinsmitgliedern letztendlich kein Verständnis zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages bestehen, bleibt diesen Vereinsmitgliedern leider nur der Schritt der Kündigung der Mitgliedschaft beim Oberlungwitzer SV. Dabei sind die entsprechenden Fristen laut Satzung und Finanzordnung, die jedes Mitglied mit seiner Beitrittserklärung zugestimmt hat, einzuhalten.

Der Vereinsvorstand wird bei nachweislich schwieriger Finanzsituation von Vereinsmitgliedern nach Möglichkeiten suchen, diesem Mitglied weiterhin die Mitgliedschaft im OSV zu ermöglichen. 

Bei einer Kündigung und eventuellem Neubeantragung der Aufnahme in den Oberlungwitzer Sportvereins bedarf es der Zustimmung des Vereinsvorstandes.

Für Rückfragen stehen wir Euch gern zur Verfügung

Mit sportlichen Grüßen

Jörg Voß

Vorsitzender Oberlungwitzer SV

(*) „Durch die Mitgliedschaft schließen sich die einzelnen Mitglieder zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks in der organisierten Gemeinschaft des Vereins zusammen. Mit deren Begründung erkennen die Mitglieder den satzungsmäßigen Vereinszweck an und verpflichten sich, diesen gerade durch den Verein zu fördern. Die Mitgliedschaft begründet damit eine Treue und Förderpflicht, welche über die sich aus den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ergebenden Pflichten hinausgeht. Die Verpflichtung der Mitglieder, den Vereinszweck durch die Leistung von Beiträgen zu fördern, bedarf einer satzungsmäßigen Grundlage und kann daher regelmäßig nicht aus einer ungeschriebenen Treuepflicht hergeleitet werden. Die Rückzahlung von Beiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.“
(Kanzlei Lienig und Lienig-Haller, Stuttgart)